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Eigenanteil in der gesetzl. Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen volljährige Versicherte mindestens folgende Eigenanteile bezahlen:
- bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten: 9 EUR pro Tag bis max. 14 Tage pro Kalenderjahr,
- Brillengestelle zu 100 % sowie Mehrkosten für bestimmte Brillengläser
- bei Zahnersatz: zwischen 35 und 50 % des Rechnungsbetrages.
- bei Arzneimitteln: 4,00 EUR für jede kleine Packung (N 1), 4,50 EUR für jede mittlere Packung (N 2), 5,00 EUR für jede große Packung (N 3)
- Bandagen, Einlagen etc.: 20 % der übrige Heilmittel:- 15% der Kosten.
- Fahrkosten: 13,00 EUR je Fahrt zur stationären, vor- und nachstationären Behandlung sowie zur ambulanten Operation
- Heilpraktikerbehandlungen

Einlösungsbeitrag
So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.

Einmalbeitrag
Hierbei handelt es sich um eine Variante der Beitragszahlung, bei der direkt zu Beginn des Vertrages die gesamten Beiträge auf einmal entrichtet werden. Einmalbeiträge werden vor allem dazu verwendet, sofortbeginnende Rentenversicherungen abzuschließen.

Eintrittsalter
Als sogenanntes Eintrittsalter wird das Lebensalter der versicherten Person beim formellen Versicherungsbeginn bezeichnet. Hieraus leitet sich in der Lebens- und privaten Krankenversicherung der Beitrag ab. Ausschlaggebend für die Ermittlung des Eintrittsalters ist entweder der Geburtstag, welcher dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt (Halbjahresmethode – bei kapitalbildenden und Risikolebensversicherungen) oder das Eintrittsalter errechnet sich durch die Subtraktion des Geburtsjahres vom Jahr des Versicherungsbeginns (in der Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung).

Endalter
Das Endalter bezeichnet das Alter der versicherten Person beim Vertragsende.
In Tarifen mit einem Höchstendalter kann man nur bis zum Erreichen dieses Alters versichert bleiben. Danach muss der Tarif entweder beendet oder in einen anderen Tarif umgestellt werden. Ein Höchstendalter gibt es in der Krankenversicherung vor allem bei Ausbildungs- und Krankentagegeldtarifen, die nach der Ausbildung bzw. nach dem Wechsel in den Ruhestand nicht mehr benötigt werden.

Erlebensfallkapital
Das Erlebensfallkapital (auch Erlebensfallleistung, Ablaufleistung, Ablaufkapital oder Versicherungssumme auf den Erlebensfall genannt) ist der Geldbetrag, der am Ende der Laufzeit einer kapitalbildenden Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten zur Auszahlung kommt.

Ertragsanteil
Der Ertragsanteil ist der Teil einer privaten Rentenversicherung, der einkommensteuerpflichtig ist. Sein Prozentsatz ist gesetzlich festgeschrieben und ist abhängig vom Alter zu Rentenbeginn. Er bleibt dann während des gesamten Rentenbezugs unverändert. Bei einem 65 Jährigen beträgt der Ertragsanteil bspw. 27 %.

Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente (EMR) wurde zum 1.1.2001 eingeführt und ersetzt in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) das bisherige System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Man unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente, je nachdem wie viele Stunden der Betroffene täglich noch in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Beträgt das sogenannte “Restleistungsvermögen” unter drei Stunden täglich, erhält man die volle EMR. Sind es drei bis unter sechs Stunden wird die halbe EMR gewährt. Bei einer Arbeitskraft von 6 Stunden und mehr kommt gar keine Leistung zur Auszahlung. Kann also ein Chefarzt noch 6 Stunden in irgendeinem anderen Beruf arbeiten, erhält er keine Erwerbsminderungsrente. Da die Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur bisherigen Lösung ausfällt, bietet nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (ESP) ausreichenden Schutz.

Erwerbsunfähigkeit
Wird eine Erwerbsunfähigkeit entsprechend dieser Definition festgestellt, so werden die versicherten Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Insbesondere für junge Berufsanfänger, die noch nicht über Leistungen aus der GRV verfügen, ist eine solche private Absicherung unerlässlich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1.1.2001 den Begriff der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr.

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z. B. einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Erwerbsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vereinbart werden.