AGFinanz GmbH
R
/versicherung4live/r.php

© 2018 AGFinanz GmbH

R

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 

Rechnungszins
Der Rechnungszins ist neben der Sterbetafel die zweite wichtige Größe für die Kalkulation einer Lebensversicherung. Um auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet zu werden, muss der Rechnungszins besonders vorsichtig kalkuliert werden. Er ist gesetzlich festgeschrieben und liegt derzeit bei 3,25 %. Mit diesem Rechnungszins werden die Sparbeiträge der Lebensversicherung verzinst.
Die darüber hinaus durch die Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Zinsgewinne müssen zu mindestens 90 % im Rahmen der Überschussbeteiligung den Kunden wieder gutgeschrieben werden.

Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen dienen der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Sie schließen sich in der Regel an eine stationäre Heilbehandlung an. Für die Kostenübernahme sind die Rentenversicherungsträger zuständig.

Rendite
Die Rendite einer Lebensversicherung ergibt sich aus dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur Ablaufleistung.
Sie ist vor allem abhängig von den versicherten Leistungen: Beinhaltet die Versicherung bspw. hohen Todesfallschutz und auch noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegt die Rendite deutlich niedriger als bei einer Lebensversicherung mit geringem Todesfallschutz und ohne Zusatzversicherungen.

Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit gewährleistet beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn, dass die garantierte Altersrente zuzüglich der Leistungen aus der Gewinnbeteiligung bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Anschließend wird die ggf. vereinbarte Witwen- / Witwerrente gezahlt.
Stirbt die versicherte Person vor Altersrentenbeginn, wird, sofern eine Witwen- / Witwerrente vereinbart wurde, diese lebenslang, aber garantiert für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, ggf. an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt.
Sterben beide versicherten Personen innerhalb der Rentengarantiezeit, so kann verlangt werden, daß statt der bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten eine entsprechende Kapitalabfindung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird.

Rentenversicherung
Bei einer privaten Rentenversicherung wird zum Ablauf der Versicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.
Man unterscheidet die aufgeschobene Rentenversicherung und die sofortbeginnende Rentenversicherung.

Restschuldversicherung
Sie ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung und dient der Absicherung der noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen bei einem annuitätisch getilgten Darlehn. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.

Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung – häufig auch Todesfallversicherung genannt - bietet ausschließlich die Absicherung eines Kapitals im Todesfall zur Versorgung der Hinterbliebenen. Die auch hier anfallenden Überschüsse werden in der Regel direkt mit dem Beitrag verrechnet und reduzieren diesen.
Von besonderer Bedeutung ist diese Form der Lebensversicherung bei der Absicherung eines Darlehns z. B. zur Finanzierung des Kaufpreises einer Immobilie.
Durch das Umtauschrecht kann eine Risikolebensversicherung bei bestimmten Ereignissen in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden.

Risikoprüfung
Im Rahmen der Risikoprüfung werden die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung und zusätzlicher Angaben wie z. B. zum Beruf oder zu riskanten Sportarten ausgewertet. Danach wird entschieden, ob das Risiko angenommen wird, d.h. ob der Vertrag zustande kommt. In manchen Fällen (bspw. körperlich anstrengende Berufe für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) wird entschieden, ein besonders hohes Risiko nur mit einem sogenannten Risikozuschlag zu versichern.

Rückkaufswert
Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung
Voraussetzung: Dem Kunden werden bereits bei Antragstellung die vollständigen Verbraucherinformationen ausgehändigt.
Der Kunde hat ein 14tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police, wenn er über dieses Recht informiert wurde und den Erhalt aller Verbraucherinformationen dem Versicherer quittiert. Die Nachweispflicht liegt beim Versicherer.
Wurde der Kunde hingegen nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, hat aber alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein einmonatiges Rücktrittsrecht ab Zahlung des ersten Beitrags.