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Rechnungszins
Der
Rechnungszins ist neben der Sterbetafel die zweite wichtige Größe
für die Kalkulation einer Lebensversicherung. Um auch in Zeiten
niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet zu werden, muss der
Rechnungszins besonders vorsichtig kalkuliert werden. Er ist
gesetzlich festgeschrieben und liegt derzeit bei 3,25 %. Mit diesem
Rechnungszins werden die Sparbeiträge der Lebensversicherung
verzinst.
Die darüber hinaus durch die Versicherungsunternehmen
erwirtschafteten Zinsgewinne müssen zu mindestens 90 % im Rahmen
der Überschussbeteiligung den Kunden wieder gutgeschrieben
werden.
Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen dienen der Wiederherstellung der
Arbeitskraft. Sie schließen sich in der Regel an eine stationäre
Heilbehandlung an. Für die Kostenübernahme sind die
Rentenversicherungsträger zuständig.
Rendite
Die Rendite einer Lebensversicherung ergibt sich aus dem Verhältnis
von eingezahlten Beiträgen zur Ablaufleistung.
Sie ist vor allem abhängig von den versicherten Leistungen:
Beinhaltet die Versicherung bspw. hohen Todesfallschutz und auch
noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegt die Rendite
deutlich niedriger als bei einer Lebensversicherung mit geringem
Todesfallschutz und ohne Zusatzversicherungen.
Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit gewährleistet beim Tod der versicherten
Person nach Rentenbeginn, dass die garantierte Altersrente
zuzüglich der Leistungen aus der Gewinnbeteiligung bis zum Ablauf
der Rentengarantiezeit an die versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Anschließend wird die ggf.
vereinbarte Witwen- / Witwerrente gezahlt.
Stirbt die versicherte Person vor Altersrentenbeginn, wird, sofern
eine Witwen- / Witwerrente vereinbart wurde, diese lebenslang, aber
garantiert für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, ggf.
an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt.
Sterben beide versicherten Personen innerhalb der
Rentengarantiezeit, so kann verlangt werden, daß statt der bis zum
Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten eine
entsprechende Kapitalabfindung an die versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen gezahlt wird.
Rentenversicherung
Bei einer privaten Rentenversicherung wird zum Ablauf der
Versicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.
Man unterscheidet die aufgeschobene Rentenversicherung und die
sofortbeginnende Rentenversicherung.
Restschuldversicherung
Sie ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung und dient
der Absicherung der noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen bei
einem annuitätisch getilgten Darlehn. Im Todesfall wird mit der
Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung – häufig auch Todesfallversicherung
genannt - bietet ausschließlich die Absicherung eines Kapitals im
Todesfall zur Versorgung der Hinterbliebenen. Die auch hier
anfallenden Überschüsse werden in der Regel direkt mit dem Beitrag
verrechnet und reduzieren diesen.
Von besonderer Bedeutung ist diese Form der Lebensversicherung bei
der Absicherung eines Darlehns z. B. zur Finanzierung des
Kaufpreises einer Immobilie.
Durch das Umtauschrecht kann eine Risikolebensversicherung bei
bestimmten Ereignissen in eine kapitalbildende Lebensversicherung
umgetauscht werden.
Risikoprüfung
Im Rahmen der Risikoprüfung werden die Ergebnisse der
Gesundheitsprüfung und zusätzlicher Angaben wie z. B. zum Beruf
oder zu riskanten Sportarten ausgewertet. Danach wird entschieden,
ob das Risiko angenommen wird, d.h. ob der Vertrag zustande kommt.
In manchen Fällen (bspw. körperlich anstrengende Berufe für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) wird entschieden, ein
besonders hohes Risiko nur mit einem sogenannten Risikozuschlag zu
versichern.
Rückkaufswert
Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende
Betrag wird Rückkaufswert oder Rückvergütung genannt. Im ersten
Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein
Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das
Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und
Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Kunden aber auch bei
einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge
zurückerstattet werden.
Rücktrittsrecht in der
Lebensversicherung
Voraussetzung: Dem Kunden werden bereits bei Antragstellung die
vollständigen Verbraucherinformationen ausgehändigt.
Der Kunde hat ein 14tägiges Rücktrittsrecht nach Erhalt der Police,
wenn er über dieses Recht informiert wurde und den Erhalt aller
Verbraucherinformationen dem Versicherer quittiert. Die
Nachweispflicht liegt beim Versicherer.
Wurde der Kunde hingegen nicht über das Rücktrittsrecht belehrt,
hat aber alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, so gilt ein
einmonatiges Rücktrittsrecht ab Zahlung des ersten Beitrags.