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Schadenaufwand
Zahlungen und Rückstellungen für die im Geschäftsjahr verursachten Schäden einschließlich der Aufwendungen für die Schadenregulierung.


Schadenbedarf
Begriff aus der Beitragskalkulation: durchschnittlicher Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr.


Schadendurchschnitt
Durchschnittlicher Schadenaufwand (gezahlt und zurückgestellt) je Schadenfall.


Schadenfreiheitsrabatt
Im voraus wirksame Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); bemißt sich nach der Dauer der Schadenfreiheit. So erreichen Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- wie auch in der Vollkaskoversicherung den höchsten Rabatt nach 18 schadenfreien Kalenderjahren. Man zahlt dann nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags.


Schadenhäufigkeit
Gibt in Promille an, wie viele Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risiken entfallen.


Schadenquote
In Prozent ausgewiesener Anteil der Schadenaufwendungen an den auf das Geschäftsjahr entfallenen, das heißt "verdienten" Beiträgen.


Schadenrückstellung
Auch unkorrekterweise "Schadenreserve" genannt; Rückstellung zur Deckung verursachter, aber noch nicht abgewickelter Schäden.


Schadenversicherung
Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es gilt das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Im internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung genannt: Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasserversicherung u.a.) sowie Kraftfahrt-, Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Kreditversicherung u.a.


Schadenzahl
Im Kalenderjahr bei den Mitgliedsunternehmen angefallene Schäden. In der Schadenversicherung werden Schäden im Beteiligungsgeschäft entsprechend der Anzahl der Beteiligten erfaßt.


Schwankungsrückstellung
Rückstellung zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf mehrerer Jahre. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.


Schweigepflichtentbindungserklärung
Diese Klausel steht im Antrag. Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Kunde das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw. zu prüfen. Er entbindet mit dieser Erklärung seine Ärzte von der Schweigepflicht.


Selbstbehaltquote
Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch Beitrag für eigene Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende Beitrag) zur Brutto-Beitragseinnahme.


Sozialversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer Pflichtversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da die gesetzliche Rentenversicherung aber im allgemeinen nur eine Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und letztem verfügbaren Einkommen, die um so größer ist, je höher der Verdienst über dem Durchschnitt liegt.


Spartentrennung
Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht läßt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu. Rechtsschutzversicherungen können seit 1990 auch von Kompositversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung übernimmt.


Spätschäden
Schäden, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten oder verursacht, dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.


Standardtarif
Angebot der Privaten Krankenversicherer an ältere Versicherte, die 65 Jahre oder älter sind und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren verfügen. Der Beitrag dieses Tarifs ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Die Leistungen entsprechen im wesentlichen denen der GKV.


Sterbetafel
Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch Tod verursachten Schrumpfungsprozeß einer Personengruppe. Die Lebensversicherungsunternehmen rechnen mit den DAV-Sterbetafeln 1994 T und 1994 R. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel mit der Folge niedrigerer Beiträge Rechnung getragen.


Steuern
Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit für derart steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre. Die ausgezahlte Versicherungssumme und die Überschußanteile sind einkommensteuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten wird und der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt. Zur Zeit ist eine Besteuerung von Zinsen aus Lebensversicherungen in der Diskussion. Bei Renten aus einer Lebensversicherung gilt, daß nur die Ertragsanteile steuerpflichtig sind. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung abhängen. Bei einem Rentenbeginnalter von beispielsweise 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil der Rente 27 Prozent. Leistungen, die im Todesfall erbracht werden, unterliegen nur der Erbschaftsteuer, doch gelten hier hohe Freibeträge.


Stornoabzug
Abzug vom Guthaben des Versicherungsnehmers bei Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall.


Stornoquote
Fortfall laufender Lebensversicherungsbeiträge aufgrund von Rückkauf, Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen und sonstigem vorzeitigem Abgang, ausgedrückt in Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags.


Sturmschäden
Sind Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert, zahlen die Versicherer ab Windstärke 8. Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort- Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro Sekunde bzw. 62 bis 74 km pro Stunde (Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert). Kann Windstärke 8 am Schadensort durch meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden, leisten die Versicherer dennoch, wenn bestimmte in den Versicherungsbedingungen beschriebene Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Schäden am Kraftfahrzeug kommen Teil- und Vollkaskoversicherung ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen). Außerdem ersetzen sie Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände (Ziegel oder Äste) angerichtet werden. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nur die Vollkaskoversicherung für einen Schaden ein, vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Personenschäden trägt die Kranken-, Dauerschäden die private Unfallversicherung.


Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den Bürgern in Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die Absicherung individueller Risiken hat der einzelne selbst Sorge zu tragen. Das Kollektiv kommt hilfsweise da zum Zuge, wo der einzelne oder eine Gemeinschaft überfordert ist. Wesensmerkmal der Individualversicherung als eines auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystems.