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Heilmittel
Als Heilmittel gelten ärztlich verordnete physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder, wenn sie vom Masseur, Krankengymnasten oder medizinischen Bademeister ausgeführt werden.
Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene müssen in der Regel eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags bezahlen. Privat Krankenversicherte bekommen die Kosten entsprechend der versicherten Tarifleistungen erstattet.

Heilpraktiker
Heilpraktiker üben die Heilkunde ohne ärztliche Approbation mit staatlicher Erlaubnis aus. Grundlage hierfür ist das Heilpraktikergesetz. Ein Heilpraktiker darf fast alle Behandlungs- und Untersuchungsmethoden ausführen; ausgenommen hiervon sind jedoch die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, die Geburtshilfe, Leichenschau und die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln.

Herabsetzung der Leistung
Im Falle finanzieller Schwierigkeiten kann man in der Lebensversicherung um Beiträge zu sparen die versicherten Leistungen herabsetzen. Aber man sollte immer daran denken, dass sich der Versicherungsschutz dadurch natürlich reduziert.

Hersteller-Schlüssel-Nummer
Den Herstellerschlüssel finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter der Schlüsselnummer zu 2 (4 Ziffern, z.B. 0005 für BMW).

Hilfsmittel
Unter dem Begriff Hilfsmittel versteht man Artikel, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung eine Krankenbehandlung sichern oder die Überwindung körperlicher Behinderung ermöglichen. Hierzu gehören z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Schuheinlagen etc.

Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente ist eine Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Im Todesfall des Rentners wird dann an die mitversicherte Person (in der Regel der Ehepartner) eine lebenslange Rente weitergezahlt.

Hybridprodukt
Der Begriff Hybridprodukt umschreibt eine Mischung aus klassischer Rentenversicherung und Fondsanlage.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommen Hybridprodukte vornehmlich bei Beitragszusagen mit Mindestleistung (Beitragsgarantie) zum Einsatz. Da die klassische Rentenversicherung eine Garantieverzinsung vorsieht, wird nicht der gesamte Beitrag benötigt um die Beitragsgarantie (Mindestleistung) darzustellen. Der nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigte Beitragsteil kann renditesteigernd in Investmentfonds investiert werden. Je niedriger das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluß ist, umso größer ist der Beitragsteil, der frei in Investmentfonds angelegt werden kann. Da die klassische Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert ist, fallen dort voraussichtlich zusätzliche Überschüsse an. Da diese über die Garantieverzinsung hinausgehenden Überschüsse nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigt werden, werden diese ebenfalls in Investmentfonds angelegt.