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Heilmittel
Als
Heilmittel gelten ärztlich verordnete physikalisch-medizinische
Leistungen und medizinische Bäder, wenn sie vom Masseur,
Krankengymnasten oder medizinischen Bademeister ausgeführt
werden.
Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene müssen in der Regel eine
Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags bezahlen.
Privat Krankenversicherte bekommen die Kosten entsprechend der
versicherten Tarifleistungen erstattet.
Heilpraktiker
Heilpraktiker üben die Heilkunde ohne ärztliche Approbation mit
staatlicher Erlaubnis aus. Grundlage hierfür ist das
Heilpraktikergesetz. Ein Heilpraktiker darf fast alle Behandlungs-
und Untersuchungsmethoden ausführen; ausgenommen hiervon sind
jedoch die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, die
Geburtshilfe, Leichenschau und die Verordnung von
verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln.
Herabsetzung der
Leistung
Im Falle finanzieller Schwierigkeiten kann man in der
Lebensversicherung um Beiträge zu sparen die versicherten
Leistungen herabsetzen. Aber man sollte immer daran denken, dass
sich der Versicherungsschutz dadurch natürlich reduziert.
Hersteller-Schlüssel-Nummer
Den Herstellerschlüssel
finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter der Schlüsselnummer zu 2
(4 Ziffern, z.B. 0005 für BMW).
Hilfsmittel
Unter dem
Begriff Hilfsmittel versteht man Artikel, die durch ersetzende,
unterstützende oder entlastende Wirkung eine Krankenbehandlung
sichern oder die Überwindung körperlicher Behinderung ermöglichen.
Hierzu gehören z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle,
Schuheinlagen etc.
Hinterbliebenenrente
Die
Hinterbliebenenrente ist eine Form der Todesfallleistung einer
privaten Rentenversicherung. Im Todesfall des Rentners wird dann an
die mitversicherte Person (in der Regel der Ehepartner) eine
lebenslange Rente weitergezahlt.
Hybridprodukt
Der Begriff Hybridprodukt umschreibt eine Mischung aus klassischer
Rentenversicherung und Fondsanlage.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommen Hybridprodukte
vornehmlich bei Beitragszusagen mit Mindestleistung
(Beitragsgarantie) zum Einsatz. Da die klassische
Rentenversicherung eine Garantieverzinsung vorsieht, wird nicht der
gesamte Beitrag benötigt um die Beitragsgarantie (Mindestleistung)
darzustellen. Der nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigte
Beitragsteil kann renditesteigernd in Investmentfonds investiert
werden. Je niedriger das Alter der versicherten Person bei
Vertragsabschluß ist, umso größer ist der Beitragsteil, der frei in
Investmentfonds angelegt werden kann. Da die klassische
Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert ist, fallen dort
voraussichtlich zusätzliche Überschüsse an. Da diese über die
Garantieverzinsung hinausgehenden Überschüsse nicht zur Garantie
der Mindestleistung benötigt werden, werden diese ebenfalls in
Investmentfonds angelegt.