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Pauschalsteuer
Die
bei Lohn- und Kirchensteuerpauschalierung zu zahlende Steuer.
Pauschalsteuersatz
Prozentsatz der pauschal zu entrichtenden Lohn- bzw. Kirchensteuer.
Der Pauschalsteuersatz für die Lohnsteuer beträgt z. Zt. 20%. Der
Prozentsatz der pauschalierten Kirchensteuer ist in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich und beträgt in der Mehrzahl der
Bundesländer 7%. Auf die pauschale Lohnsteuer wird auch der
Solidaritätszuschlag (7,5%; ab 1.1.1998 5,5%) erhoben.
Pfandrechtmodell
Für die betriebliche Altersversorgung eines beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführers besteht kein gesetzlicher
Insolvenzschutz. Daher sollten die Ansprüche aus einer
Rückdeckungsversicherung unbedingt an die gemäß Versorgungszusage
Berechtigten verpfändet werden. Bei Direktversicherungen für diesen
Personenkreis sollte das Bezugsrecht von Anfang an unwiderruflich
sein.
Pflegeversicherung
Schon heute sind 1,9 Millionen Menschen in Deutschland
pflegebedürftig. Die Pflegepflichtversicherung kann und will nur
einen Grundschutz bieten, der aber häufig nicht ausreicht. Dies
gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die stationäre. Selbst
im Doppelzimmer kostet ein Platz im Pflegeheim heute oft mehr als
3.000 EUR im Monat in der höchsten Pflegestufe. Die
Pflegepflichtversicherung zahlt bei stationärer Pflege bis zu 1.432
EUR (in Härtefällen bis zu 1.688 EUR) im Monat (Pflegestufe III) -
nur für die reinen Pflegeleistungen. Unterkunft, Verpflegung und
besondere Komfortleistungen muss der Pflegebedürftige in jedem Fall
selbst zahlen.
Police
(Versicherungsschein)
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen
Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police
genannt.
Die Police enthält die unter einer Versicherungsscheinnummer
zusammengefassten und dokumentierten Verträge und Risiken.
Progression
Je stärker die dauernde Beeinträchtigung nach einem Unfall, desto
größer sind auch die finanziellen Belastungen. Deshalb steigt
unsere Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden auch
überproportional an - bis zum drei- (Progression 300%), vier-
(Progression 400%), oder sogar fünffachen Kapital (Progression
500%) bei Vollinvalidität.