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Ablauf
Der Ablauf bezeichnet das Ende eines Versicherungsvertrages. Zu diesem Termin wird bspw. die Erlebensfallleistung einer kapitalbildenden Lebensversicherung fällig.

Abrufphase
Durch die Vereinbarung einer Abrufphase in einer kapitalbildenden Lebensversicherung kann man bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen Ablauftermin bereits sein Geld erhalten. Dies ist dann besonders wichtig, wenn die Lebensversicherung der Altersversorgung dienen soll und man noch nicht genau weiß, wann man in Ruhestand geht.
Während der Abrufphase kann man dann von Monat zu Monat entscheiden, ob man seine Ablaufleistung ausgezahlt bekommen möchte. Braucht man das Geld nicht, wird es zu sehr interessanten Konditionen verzinst, so dass man neben der zeitlichen Flexibilität auch noch eine besonders attraktive Rendite erhält.

Abrufrente
Bei einer privaten Rentenversicherung kann in der Regel jederzeit vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn die Zahlung einer früher einsetzenden lebenslangen Rente verlangt werden.
Diese vorzeitige in Anspruch genommene Rente heißt im Fachjargon: "Abrufrente"
Da insgesamt weniger Beiträge als ursprünglich geplant gezahlt wurden und die Rente auch länger gezahlt wird, fällt sie etwas niedriger aus.

Aktivwert
In der Bilanz zu aktivierender Zeitwert der Versicherung.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
In den AVB sind die Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers zusammengefasst. Sie legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.

Altersrente
Regelmäßig wiederkehrende Leistung, die von einem bestimmten Alter an lebenslänglich erbracht wird.

Angemessenheit
Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers liegt vor, wenn sich diese im Rahmen dessen bewegen, was auch einem nicht beteiligten Geschäftsführer gewährt würde. Für die Angemessenheit einer Zusage an einen Arbeitnehmer-Ehegatten ist im Normalfall der Vergleich mit Zusagen an familienfremde Arbeitnehmer des eigenen Betriebs durchzuführen. Die Prüfung des Vertrages obliegt dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
Der Zuschuss für die private Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Beitrages, auf Grund gesetzlicher Vorgaben jedoch maximal 227,81 EUR (Werte gelten für das Jahr 2002).
Auch für die Pflegepflichtversicherung erhalten Sie einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt ebenfalls die Hälfte des zu zahlenden Beitrages, jedoch maximal 28,69 EUR. (Werte gelten für das Jahr 2002).
Achtung: Für Beschäftigte in Sachsen beträgt der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung maximal 11,81 EUR, da in diesem Bundesland kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegepflichtversicherung abgeschafft wurde.
Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung werden nicht bezuschusst, können aber jährlich bis zu einer Höhe von 184 EUR steuerlich geltend gemacht werden (Gilt für alle, die nach dem 31.12.1957 geboren sind).

Aufgeschobene Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die Zahlung einer lebenslangen Altersrente zu einem in der Zukunft liegenden Termin vereinbart. Die Beiträge sind entweder während der gesamten Dauer dieser Aufschubzeit oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum (abgekürzte Beitragszahlungsdauer) zu entrichten.

Aufschubzeit
Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten aufgeschobenen Rentenversicherung und der Zahlung der ersten Rente.

Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung sichert die Kosten für die Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab.
Beitragszahler und versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums, ausgezahlt.