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Barlohnverzicht
Verzicht auf einen Teil des Gehalts zur Finanzierung von Prämien einer Direktversicherung (s. Gehaltsverwendungs- Direktversicherung).

Beiträge im Alter
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen theoretisch immer gleich hoch bleiben und nicht mit zunehmendem Alter steigen. Hierzu wird ein Teil des Beitrags in einen "Spartopf" eingezahlt. Diese sogenannte Alterungsrückstellung dient dazu, die Krankheitskosten im höheren Alter auszugleichen, da der eigentliche Beitrag allein dazu nicht ausreichen würde.
Dennoch können nicht vorhersehbare Faktoren wie z. B. die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu Beitragssteigerungen führen.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Geschlecht, vom Lebensalter bei Versicherungsbeginn, von Vorerkrankungen und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung, vom Umfang des Versicherungsschutzes, der bedarfsgerecht zusammengestellt werden kann. Der Beitrag kann durch Selbstbehalte gesenkt werden. Aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind Beitragsanpassungen möglich, die jedoch von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden müssen.

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
Die BBG gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Höchstgrenze des Einkommens an, bis zu dem Beiträge an die GRV gezahlt werden müssen.
Im Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung führt ein Überschreiten der BBG nicht zu einer Ausstiegsmöglichkeit aus der GRV. Es müssen lediglich für die die BBG übersteigenden Einkommensteile keine Beiträge mehr in die GRV entrichtet werden.

Beitragserhöhungen
In der Lebensversicherung sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages generell möglich. Allerdings muss bei steuerbegünstigten Vertragsformen zum Erhalt der Steuerbegünstigung die Restlaufzeit des Vertrages nach der Erhöhung noch mindestens 12 Jahre betragen.
Ist jedoch bei Beginn, spätestens aber 12 Jahre vor Ablauf des Vertrages, eine automatische Anpassung vereinbart, führen die durch die Automatik erhöhten Beiträge nicht zu einer Steuerschädlichkeit des Vertrages, auch wenn die Erhöhungen in den letzten Jahren der Vertragsdauer erfolgen.

Beitragsfreistellung
Ist man in finanziellen Schwierigkeiten und kann die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, so kann man die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherer errechnet dann den bis dahin aufgebauten Versicherungsschutz, wobei allerdings der ursprünglich geplante Schutz auf der Strecke bleibt. Sollte der Engpass dann innerhalb von 6 Monaten gemeistert sein, so kann man die Beitragszahlung durch eine Wiederinkraftsetzung erneut aufnehmen – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.

Beitragsorientierte Zusage
Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem sich die Leistung errechnet, zugesagt wird.

Beitragsrückgewähr
Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Todesfallleistung in einer privaten Rentenversicherung. Sie wird in aller Regel bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung für den Fall vereinbart, das die versicherte Person bereits vor Rentenbeginn sterben sollte. Aber auch als Hinterbliebenenabsicherung bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr möglich.
Hierbei werden im Todesfall die eingezahlten Beiträge (zuzüglich Zinsen) als Todesfallkapital ausgezahlt. Bei der sofortbeginnenden Rente werden die bereits erbrachten Renten in Abzug gebracht.

Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem für die Versicherung Beiträge zu zahlen sind. In den meisten Fällen sind Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer gleich lang.
Wird in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer vereinbart, so sollte sie aus steuerlichen Gründen mindestens 5 Jahre betragen.

Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Beitragszahlungsweisen:
- als laufender Beitrag
- als Einmalbeitrag
- über einen Auszahlplan
- über ein Beitragsdepot.

Berufsanfänger
Arbeitnehmer, die in den Beruf einsteigen, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Wenn sie darüber verdienen, sind sie versicherungsfrei, können sich also entweder sofort privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen, sind generell versicherungsfrei und können die private Absicherung wählen. Da sozialversicherungspflichtige Berufsanfänger während der ersten Jahre keinen Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor den Folgen einer Erwerbsminderung haben, ist hier private Vorsorge besonders wichtig.

Berufsunfähigkeit
Wird eine Berufsunfähigkeit entsprechend dieser Definition festgestellt, so werden die versicherten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Insbesondere für junge Berufsanfänger, die noch nicht über Leistungen aus der GRV verfügen, ist eine solche private Absicherung unerlässlich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1.1.2001 den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mehr.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z. B. einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und von den steuerpflichtigen Einkünften absetzbar sind.

Betriebsrente
Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n).

Bezugsberechtigter (Begünstigter)
Der Bezugsberechtigte ist diejenige Person, die nach dem Willen des Versicherungsnehmers die Erlebens- oder Todesfallleistung erhalten soll. Meistens wird für den Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst als Begünstigter eingesetzt.
Ist ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, so kann die Bezugsberechtigung jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Begünstigte jeder Vertragsänderung zustimmen.

Bindefrist
Während der sogenannten Bindefrist ist ein Antragsteller an seinen Versicherungsantrag gebunden. Laut Gesetz beträgt sie in einer Sachversicherung in der Regel zwei Wochen, in der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Lebens- und Krankenversicherung meist sechs Wochen. Ausschlaggebend ist jedoch die im Vertrag festgelegte Frist.

Bruttojahresgehalt
Dieses Gehalt wird sowohl zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages als auch zur Berechnung des Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis herangezogen. Berechnungsbasis für den Mindesteigenbeitrag ist jedoch eigentlich das Bruttojahresgehalt des Vorjahres.