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Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAE-Grenze)
Personen mit einem Einkommen über der
JAE-Grenze sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung
versicherungspflichtig und können sich privat versichern. Davon zu
unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bei der
Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung bildet
diese Grenze die Grundlage für den Höchstbeitrag. Das darüber
hinausgehende Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr
berücksichtigt.
Für 2003 beträgt die JAE Grenze bundeseinheitlich 45.900 EUR, die
Beitragsbemessungsgrenze 41.400 EUR, das entspricht 3.450 EUR
monatlich.