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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Personen mit einem Einkommen über der JAE-Grenze sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können sich privat versichern. Davon zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze. Bei der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung bildet diese Grenze die Grundlage für den Höchstbeitrag. Das darüber hinausgehende Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Für 2003 beträgt die JAE Grenze bundeseinheitlich 45.900 EUR, die Beitragsbemessungsgrenze 41.400 EUR, das entspricht 3.450 EUR monatlich.